Einsatz von Drohnen ... A1-A2-A3 Kompetenz
(Drohnenführerscheine)

Im Abschnitt zu Regeln und Gesetzen wurde schon erwähnt, dass die EU Drohnenverordnung in der Kategorie „Open“ verschiedene Unterkategorien A1, A2 und A3 einteilt. Diese Unterkategorien regeln die Drohnen, die eingesetzt werden dürfen, Abstände zu Menschen, Industrieanlagen, Straßen, … und die notwendige Kompetenz der Piloten.

Für die Unterkategorien A1 (mit sehr leichten Drohnen und entsprechend geringen Abständen) und A3 (schwerere Drohnen mit sehr großen Mindestabständen) muss ein A1, A3 EU-Kompetenznachweis beim Luftfahrtbundesamt gemacht werden. Die Ausbildung und Prüfung erfolgen online und die Kosten sind übersichtlich. Nach erfolgreicher Prüfung bekommt man den A1 und A3 EU-Kompetenznachweis.

Das A2 Fernpilotenzeugnis ist etwas komplizierter und teurer. Erst einmal muss eine Selbsterklärung zu bestimmten Flugerfahrungen ausgestellt werden können (die Inhalte müssen natürlich stimmen und nicht einfach nur so bestätigt werden, ohne jemals mit einer Drohne geflogen zu sein). Zur Prüfung zum EU-Fernpilotenzeugnis muss man sicher die Lerninhalte kennen, die z.B. mit Betriebsabläufen, Planung, Notverfahren, Wetter, Wettervorhersagen, physikalischen und technischen Fluggrundlagen zu den Fluggeräten, deutlich über die Themen des A1+A3 EU Kompetenznachweises hinausgehen. Die Prüfung muss bei einem vom Luftfahrtbundesamt (oder einer anderen entsprechenden europäischen Behörde eines Mitgliedlandes) zugelassenen Anbieter abgelegt werden. Zum Teil geht das online mit Identitätsüberprüfung und einer Überwachungssoftware im Hintergrund. Üblich sind Präsenzprüfungen bei den jeweiligen Anbietern vor Ort, die auch die Vorbereitungskurse und auch zum Teil die nötige Flugpraxis vermitteln können. Dieses ist natürlich deutlich teurer als der A1, A2 EU-Kompetenznachweis und kostet z.T. mehrere hundert EUR.

Die vom Ingenieurbüro J. Suhr eingesetzten Piloten haben natürlich alle die entsprechend notwendigen Kompetenzen und Nachweise.

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