Einsatz von Drohnen ... viele Regeln und Gesetze

Die Gesetze, Regeln und auch Strafen beim nicht ordnungsgemäßen Einsatz von Drohnen stehen denen von mann-(oder frau-)tragenden Fluggeräten fast nichts nach. Viele Hobby-Drohnenpiloten haben gar keine Vorstellung davon, was ihnen droht, wenn sie die Vorschriften und Gesetze nicht 100 %ig einhalten (Strafen bis 50.000 EUR und auch Gefängnis ist möglich).
Maßgebend für den Drohneneinsatz sind die Regelungen der EU-Drohnenverordnung (2019/947 und 2020/746) mit einigen grundsätzlichen Vorgaben, z.B.:

  • 5 technischen Risikoklassen für die Klassifizierung von Drohnen.
  • 3 Anwendungsszenarien („Open“, „Specific“ und „Certified“), wobei die von uns angebotenen Leistungen in der Kategorie „Open“ sein werden.
  • Szenario „Open“ ist unterteilt in 3 Unterkategorien (A1, A1 und A3, die Einstufung erfolgt auf einer Risikoeinschätzung für Personen und definiert dann technische Details zu den jeweils erlaubten Fluggeräten, Mindestabstände, Höhen,

In der Luftverkehrsordnung werden dann national u.a. noch die Details zum Einsatz von Drohnen geregelt. Besonders interessant wird immer der Paragraph 21h, in dem GEO Zonen mit Beschränkungen und Flugverboten geregelt sind (z.B. im Bereich von Flughäfen, Flugplätzen, Hubschrauberlandeplätzen, militärischen Einrichtungen und Sperrgebieten, Naturschutz-, Landschaftsschutz- und FFH-Gebieten, etc.). Um nicht in einer Ordnungswidrigkeit oder sogar einer Straftat beim Drohneneinsatz zu enden, muss im Vorfeld der Flugvorbereitungen in diversen Informationsquellen, z.B. bei der Deutschen Flugsicherung, ausgiebig recherchiert werden.

Temporäre Flugbeschränkungen (z.B. NOTAM’s NOtice To AirMan“), die wegen aktueller Ereignisse oder Regeln in bestimmten Zonen, Bereichen, Höhen etc. zusätzlich zu beachtende Einschränkungen bringen.

Nicht zu verachten sind natürlich auch die Wetterbedingungen, zu viel Wind macht einen Drohneneinsatz schwierig bzw. unmöglich. Bei Regen können die meisten „normalen“ Drohnen auch nicht fliegen. Industriedrohnen für mehrere 10.000 EUR können zum Teil dann auch bei etwas Regen eingesetzt werden.

Es muss sichergestellt sein, dass eine ausreichende Anzahl von Satelliten durch die Drohne erkannt wird. Abhängig von der Region und der Zeit sind unterschiedlich viele Satelliten am Himmel. Alle eingesetzten Drohnen müssen nach den neuen Verordnungen mit GPS Empfang (Satellitenempfang) und Kompass zur Bestimmung der Position und Richtung arbeiten. Einige Sicherheitsfunktionen nutzen direkt GPS und müssen verlässlich funktionieren. Eine wichtige Funktion ist z.B. RTH Return To Home im Fall von Kontrollverlust des Piloten, bei nur noch wenig Restakkukapazität automatisch durch die Drohnensteuerung und / oder bei Ausfall der Funkverbindung zur Fernsteuerung Satellitenempfang Diese Funktion ist elementar wichtig, um in bedrohlichen Situationen unnötige Risiken zu vermeiden. Es gibt heute die Möglichkeit im Vorfeld bei der Flugplanung die Anzahl der Satelliten zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort zu ermitteln und den Drohnenflug entsprechend zeitlich zu organisieren.

Ein weiterer kritischer Faktor beim Einsatz von Drohnen sind geomagnetische Störungen (Kp-Wert, sog. Sonnenstürme), diese Phänomene können die Funkverbindungen, Satellitenerkennung und auch den Kompass beeinflussen und man sollte versuchen den Flug bei sicheren Bedingungen zu planen.

Man erkennt also, der Einsatz von Drohnen ist oft nicht eben mal schnell gemacht. Wenn man nicht regelmäßig an einem bestimmten Ort fliegt, sind oft viele Vorbereitungen und Recherchen nötig, um die Drohnen rechtsicher einzusetzen. Erstes Problem ist, dass man überhaupt wissen muss, welche Regeln und Gesetze es für diesen Einsatz gibt, um diese dann einhalten zu können. Oder wissen Sie, wo FFH-Gebiete sind und ob in einem bestimmten Landschaftsschutzgebiet der Drohnenflug in der entsprechenden Verordnung geregelt ist (wenn es nicht ausdrücklich verboten ist, kann es erlaubt sein!).

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